JCS Uni. 70

Das Militärgericht





Das Militärgericht bildet sich aus den Joint Chiefs of Staff, den Vice Chiefs of Staff und 4 zusätzlichen Abgeordneten aus Wing und Main.
Es ist entscheidungsfähig, wenn mindestens 2/3 der 12 Richter aktiv sind.
Bei einem Regelverstoß entscheidet das Militärgericht über die Schwere von Tat und Strafe. Dies wird durch eine Abstimmung getan, bei der alle Mitglieder des Militärgerichtes eine Stimme haben.

Das Militärgericht kann Bußzahlungen verhängen, aber auch die Abgabe eines Ordens oder gar den völligen Ausschluss aus der Allianz durchsetzen.
Allerdings bekommt jeder Angeklagte die Chance, sich noch einmal in einem Schreiben an das Gericht zu verteidigen.
Das Militärgericht ist nicht bestechlich und ein Amt in ihm nicht käuflich.
Hier zählt nur die Gerechtigkeit!